Allgemeine Hinweise für den Zeitraum während der "Kultur-Bühne 2022":
- Änderungen im Programm (vor allem Veranstaltungszeitraum oder -ort) sollten umgehenden per E-Mail (kultur-buehne@Lra-ab.bayern.de) an das Landratsamt weitergeben werden, sodass die Webseite entsprechend aktualisiert werden kann.
- Möchten Sie Beachflags zur „Kultur-Bühne“ ausleihen, um diese bei Ihrer Veranstaltung aufzustellen, kontaktieren Sie den Projektverantwortlichen bitte frühzeitig.
- Behördlich vorgegebene Bestimmungen und Auflagen auch in Bezug auf aktuell geltende Corona-Vorschriften sind einzuhalten.
- Das Landratsamt Aschaffenburg ist für die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen nicht verantwortlich.
- Termine
- Mögliche Veranstaltende
- Bewerbungsphase und Auswahl der tatsächlich teilnehmenden Veranstalterinnen und Veranstalter
- Thema der Veranstaltungsreihe: 50 Jahre Landkreis Aschaffenburg
- Mögliche Programminhalte und Programmbeispiele
- Veranstaltungsorte
- Organisation seitens des Landratsamts
- Einzuhaltende und rechtliche Voraussetzungen für die ausgewählten Teilnehmenden
1. Termine
Die Bewerbungsphase endete am 28. Februar 2022.
Die Veranstaltungsreihe startet am 1. Juli 2022 mit der Auftaktveranstaltung. Der Veranstaltungszeitraum geht von 1. Juli bis 7. August 2022.
2. Mögliche Veranstaltende
Bewerben konnten sich sowohl Laien, Hobbykünstler als auch Professionelle, die Bezug zum Landkreis Aschaffenburg haben.
Hierzu zählen unter anderem:
- Künstlerinnen und Künstler,
- Vereine,
- Künstlergruppen,
- Kultureinrichtungen,
- Galerien,
- Kulturinitiativen,
- Organisationen,
- Privatpersonen,
- Orchester,
- Musikgruppen,
- Theater,
- Schulen und
- Jugendorganisationen.
Das Landratsamt Aschaffenburg begrüßt es ausdrücklich, wenn
- sich mehrere kulturelle Gruppen - auch unterschiedlicher Genres - zu einem gemeinsamen Projekt beziehungsweise zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenschließen.
- Veranstaltungen für unterschiedliche Altersgruppen, Zielgruppen und Tageszeiten angeboten werden.
- speziell auch kleinere Aktivitäten angeboten werden, die sonst nur wenig Aufmerksamkeit über den jeweiligen engen Wirkungskreis hinaus erleben.
Ein Bezug zum Landkreis ist dann hergestellt, wenn die Veranstaltenden entweder
- aus dem Landkreis Aschaffenburg stammen beziehungsweise hier wohnen,
- als Kulturschaffende im Landkreis Aschaffenburg tätig sind oder
- mit der geplanten Veranstaltung einen deutlichen inhaltlichen Bezug zum Landkreis Aschaffenburg vorweisen.
Hierfür spielt die im Online-Formular hinterlegte Frage zum Thema der "Regionalen Identität“ eine bedeutende Rolle.
3. Bewerbungsphase und Auswahl der tatsächlich teilnehmenden Veranstalterinnen und Veranstalter
Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in die Veranstaltungsreihe ist zwischenzeitlich abgelaufen.
4. Thema der Veranstaltungsreihe: 50 Jahre Landkreis Aschaffenburg
Im Jahr 2022 feiert der Landkreis Aschaffenburg sein 50-jähriges Jubiläum (Grundlage: Gebietsreform vom 1. Juli 1972). Um diesen besonderen Anlass gebührend zu würdigen, lädt das Landratsamt alle Interessierten aus der Kulturszene des Landkreises dazu ein, die „Kultur-Bühne“ unter dem Thema „50 Jahre Landkreis Aschaffenburg“ aktiv mit zu gestalten. Das thematische Aufgreifen des 50-jährigen Bestehens in die geplanten kulturellen Beiträgen wird demnach sehr begrüßt.
5. Mögliche Programminhalte und Programmbeispiele
Mögliche Programminhalte sind:
- Musik,
- Gesang,
- Theater,
- Kabarett,
- Mundart,
- Tanz,
- Gestaltung,
- Malerei,
- Kunsthandwerk,
- Film,
- Literatur,
- Brauchtum,
- Neuzeitliches,
- Historisches,
- Performance,
- Progressives,
- Regionales (Geschichten, Umwelt, Natur, Dialekt, Kulinarik).
Dazugehörige Programmbeispiele sind unter anderem:
- Konzerte,
- Autorenlesungen,
- Sonderausstellungen- oder führungen,
- Theater- oder Filmvorführungen,
- Liederabende,
- offene Werkstatt,
- kulturelle Wanderungen oder Führungen,
- Kultur und Kulinarik,
- regionales Brauchtum
Das Landratsamt Aschaffenburg ist für die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen nicht verantwortlich.
6. Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungsorte der "Kultur-Bühne" bilden die Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg. Eine Veranstaltung muss demnach innerhalb des Landkreises statfinden.
Das Landratsamt Aschaffenburg begrüßt es ausdrücklich, wenn
- die Veranstaltungen bunt gemischt an vielen unterschiedlichen und besonderen Orten im Landkreis Aschaffenburg durchgeführt und so die vielseitigen Kultur-Bühnen in der Region bespielt werden (z. B. Open-Air, an regionalen Sehenswürdigkeiten, an „Lieblingsorten“ innerhalb des Landkreises).
- die Kulturschaffenden der „Gemeinde A“, die typischerweise ihre Veranstaltungen auch in der „Gemeinde A“ durchführen, sich hier bewusst für eine andere Gemeinde als Veranstaltungsort innerhalb des Landkreises entscheiden.
7. Organisation seitens des Landratsamts
Die Aufgaben des Landratsamts sind unter anderem:
- das Konzeptionieren der Veranstaltungsreihe,
- das endgültige Bestätigen der Bewerbenden zur Aufnahme zur "Kultur-Bühne",
- das Planen der Rahmenveranstaltungen und
- das Vermarkten des gesamten Kulturprogramms unter anderem auch das Angebot für Veranstaltende, kostenfrei Plakte für die jeweillige kulturelle Veranstaltung erstellen zu lassen.
Eine weitere Förderung durch das Landratsamt Aschaffenburg ist nicht vorgesehen.
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie ihren Programmbeitrag in eigener Regie und Verantwortung durchführen.
8. Einzuhaltende und rechtliche Voraussetzungen für die ausgewählten Teilnehmenden
Folgende Punkte sind für die Veranstaltenden zwingend zu beachten:
- Die Teilnehmenden tragen ihre Veranstaltungen und alle veranstaltungsbezogenen Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich (unter anderem Planung, Veranstaltungsablauf und Logistik vor Ort, Reservierung der Räumlichkeiten, Abschließen notwendiger Versicherungen, Einhalten der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Einhalten der genannten Fristen und Termine bezüglich der Veranstaltungen, gegebenenfalls Corona-Hygienekonzepte)
- Enge Rücksprache mit dem Landratsamt Aschaffenburg hinsichtlich z. B. der Erstellung von Plakaten
- Durchführung der Veranstaltung (wie im Bewerbungsformular beschrieben)
- Alle Veranstaltungen sind durch die Veranstaltenden gem. Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Gemeinde anzuzeigen.
- Bei der Abgabe von alkoholischen Getränken ist zusätzlich regelmäßig von den jeweiligen Veranstaltenden eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bei der jeweils zuständigen Gemeinde des Veranstaltungsortes zu beantragen.
- Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) -Vorschriften sind zu beachten. Kontaktdaten für Sie: Tel.: +49 (0)30 58858999; E-Mail: kontakt@gema.de; Anschrift: GEMA, 11506, Berlin
- Weitere Informationen bezüglich der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie zur Einwilligung in die Datenverarbeitung personenbezogener Daten finden Sie im Bewerbungsformular und in der Datenschutzerklärung.